ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem euro-scene Leipzig e. V. (im Folgenden Veranstalter genannt) und den Festivalbesucher:innen. Die AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der durch den Erwerb oder den Besitz von Eintrittskarten zustande kommt, und sind an dieser Stelle (www.euro-scene.de) veröffentlicht.
2. Eintrittskarten / Kartenverkauf
(1) Die Abendkasse ist jeweils eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet und schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
(2) Der Kartenvorverkauf findet statt:
- durch Direktkauf an unserer Festivalkasse zu deren Öffnungszeiten.
- durch Bestellung (telefonisch / via E-Mail) an der Festivalkasse und Bezahlung im Voraus. Die Karten werden dann zur Abholung an unserer Festivalkasse, an den jeweiligen Abendkassen hinterlegt oder auf Wunsch per Post verschickt.
- unter www.eventim.de. Über diese Webseite ist auch der Erwerb von Online-Tickets möglich. Für die Leistungen dieses Anbieters haftet der Veranstalter nicht.
- Weitere Vorverkaufsstellen sind auf der Website und im Programmheft des Veranstalters veröffentlicht.
(3) Der Vorverkauf beginnt in aller Regel Ende September. Der genaue Zeitpunkt wird rechtzeitig veröffentlicht. Besonders nachgefragte Vorstellungen werden fallweise auch früher in den Vorverkauf gegeben.
(4) Bereits erworbene Karten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden.
(5) Übersendet der Veranstalter dem:r Käufer:in Eintrittskarten, so trägt der:ie Käufer:in das Versandrisiko. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, für den Versand eine Gebühr zu erheben.
(6) Bei Barzahlung an der Festivalkasse und an den Abendkassen ist das Wechselgeld sofort zu prüfen. Bei einem kontaktlosen Bezahlvorgang ist der Betrag am elektronischen Gerät auf Richtigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
3. Eintrittspreise
(1) Für die Vorstellungen des Veranstalters gelten unterschiedliche Preise. Diese sind unter www.euro-scene.de und im Programmheft veröffentlicht.
(2) Der Veranstalter gewährt Ermäßigungen. Ermäßigungsberechtigt sind Schüler:innen, Student:innen, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Menschen mit Schwerbehinderung, Rentner:innen, Empfänger:innen von Bürgergeld sowie Inhaber:innen des Leipzig- und Familienpasses.
(3) Ermäßigungsberechtigungen sind beim Erwerb der Eintrittskarte nachzuweisen. Der Veranstalter behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigungen auch beim Einlass oder nach der Vorstellung zu kontrollieren. Besucher:innen, die bei einer Kontrolle die erforderliche Ermäßigungsberechtigung nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis zu entrichten. Weigert sich der:ie Besucher:in, dieser Aufforderung nachzukommen, sind der Veranstalter bzw. die von ihm beauftragten Personen berechtigt, die betreffende Person unverzüglich des Hauses zu verweisen.
(4) Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung erhalten eine Freikarte, sofern im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen ist.
4. Reservierungen
(1) Telefonische und schriftliche Kartenreservierungen werden vom Kassenteam ab Beginn des Vorverkaufs und während der Öffnungszeiten der Festivalkasse entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung in der vereinbarten Frist verbindlich. Reservierungen von Restkarten für die Abendkasse erlöschen 30 Minuten vor Beginn einer Vorstellung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dann anderweitig über die Karten zu verfügen.
5. Gruppen
(1) Gruppenreservierungen sind grundsätzlich nur im Vorverkauf und über unsere Ticketkasse möglich und müssen im Voraus bezahlt werden. Es gibt keine Reservierungen für Gruppen an der Abendkasse.
6. Einlass
(1) Zum Einlass in eine Veranstaltung berechtigen grundsätzlich nur Eintrittskarten des Veranstalters. (2) Nach Beginn einer Vorstellung besteht für Besucher:innen grundsätzlich kein Anspruch auf Nacheinlass. Gegebenenfalls kann Nacheinlass in Pausen gewährt werden. (3) Es gelten die Platzangaben der jeweiligen Spielstätten. Diese reichen von festen Sitzplätzen in den jeweiligen Preiskategorien bis hin zu freier Platzwahl.
7. Vorstellungsänderungen und -ausfall
(1) Bei Besetzungsänderung besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Eintrittskarte.
(2) Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittspreises oder Umtausch der Karte. Ausnahmen bestehen nur, wenn die Anfangszeit um mehr als eine Stunde nach hinten verschoben oder vorverlegt wurde und der:ie Besucher:in keine Möglichkeit hatte, von der Veränderung Kenntnis zu erlangen oder aufgrund der Umverlegung eine andere Veranstaltung des Festivals besuchen kann. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch bezüglich Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.
(3) Schadensersatzansprüche bestehen ebenfalls nicht, wenn aufgrund des nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – ein Vorstellungsbesuch nicht, oder nur teilweise möglich ist.
(4) Ist es erforderlich, eine Vorstellung in der ersten Vorstellungshälfte abzubrechen, hat der:ie Besucher:in Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Der Anspruch auf Erstattung von Eintrittskarten wegen Vorstellungsabbruch muss innerhalb von 14 Tagen nach der ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage der Eintrittskarte geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kassenpreis der erworbenen Eintrittskarte.
(5) Kommt es aufgrund von unvorhersehbaren Gründen zu einer Spielplanänderung, werden die vorher gekauften Eintrittskarten innerhalb einer bestimmten Frist gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt aus, wird der Kartenpreis nicht erstattet.
8. Garderobe und Haftung
(1) Es gelten die Garderobenbedingungen der einzelnen Spielstätten. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Beschädigungen von Kleidungsstücken.
9. Hausrecht, Bild- und Tonaufnahmen
(1) Der Veranstalter übt in den Spielstätten gemeinsam mit deren Vertreter:innen vor Ort das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, einzelne Personen von der Veranstaltung auszuschließen. Es gelten zudem die jeweiligen Hausordnungen der Spielstätten.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, Personen, die extremen Organisationen oder Gruppierungen zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, diskriminierende oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
(3) Besucher:innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen oder, wenn sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
(4) Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher:innen belästigen, können aus der Spielstätte gewiesen werden.
(5) Besucher:innen können aus der laufenden Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
(6) Das Fotografieren sowie Bild- und / oder Tonaufnahmen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich verboten.
(7) Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen können zur Anzeige gebracht werden. Personen, die unerlaubt Fotoaufnahmen, Bild- und / oder Tonaufzeichnungen von Aufführungen erstellen, können vom Abenddienst des Saales verwiesen werden. In einem solchen Fall entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Veranstalter.
(8) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und / oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen oder vom Veranstalter selbst durchgeführt werden, erklären sich die Festivalbesucher:innen mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und / oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen. Dieses Einverständnis gilt zeitlich und räumlich ohne Beschränkung.
(9) Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Publikumsräume und der dortige Verzehr sind grundsätzlich nicht erlaubt.
(10) Das Rauchen ist nur in den dafür ausgezeichneten Orten der Spielstätten erlaubt. (11) Bei Brand- und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher:innen die Spielstätten ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Notausgänge verlassen. Den Anweisungen von Mitarbeiter:innen des Veranstalters oder der Spielstätten ist unbedingt Folge zu leisten. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10. Schlussklausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
11. Inkrafttreten
Diese AGB treten am 01.08.2024 in Kraft. Sollte es zu einer überarbeiteten Fassung der AGB kommen, muss diese umgehend mit dem Geltungsdatum veröffentlicht werden. Es gilt die Fassung, in deren Geltungszeitraum eine Eintrittskarte erworben wurde.